Norm
ABGB §1315 IVRechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ein Betrieb gefährlich ist, sind der hohe Wahrscheinlichkeitsgrad eines Schadenseintrittes und die außergewöhnliche Höhe eines potentiellen Schadens von besonderer Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0029928Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2016