Norm
B-VG Art138 Abs1Rechtssatz
Ein positiver Kompetenzkonflikt zwischen Gericht und Verwaltungsbehörde liegt dann vor, wenn beide Behörden die Entscheidung der gleichen Sache für sich in Anspruch nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053672Im RIS seit
17.05.1978Zuletzt aktualisiert am
01.09.2025