RS OGH 1978/5/22 1Ob11/78, 1Ob20/02a, 1Ob181/03d, 1Ob101/10z, 1Ob57/13h, 5Ob184/17w, 1Ob156/19a, 18O

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Veröffentlicht am 22.05.1978
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Norm

AHG §1 Ca
AHG §1 Cd1a
ZPO §272 B

Rechtssatz

Aus einer unrichtigen Beweiswürdigung eines Richters kann grundsätzlich ein Amtshaftungsanspruch nicht abgeleitet werden, es sei denn, es läge Willkür vor, weil sich der Richter über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne ersichtlichen Grund hinweggesetzt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049947

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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