Norm
ABGB §152 nFRechtssatz
Maßgebend für den Umfang der Verpflichtungsfähigkeit über ein Erwerbseinkommen ist bei einem aufrecht bestehenden Arbeitsverhältnis nicht nur das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erzielte Einkommen, sondern es ist, insbesondere bei vereinbarter Ratenzahlung, auch auf die bis zur Fähigkeit der Zahlungen voraussichtlich erzielbaren weiteren Einkünfte angemessen Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048262Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2020