RS OGH 1978/5/30 5Ob687/77

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Veröffentlicht am 30.05.1978
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Norm

ABGB §1395
ABGB §1397

Rechtssatz

Aus der bei entgeltlicher Abtretung bestehenden Gewährleistunspflicht ergibt sich, daß für den Fall, daß nach erfolgter Abtretung die auf Tilgung dieser Forderung gerichtete Zahlung dem Altgläubiger zukommt, dieser verpflichtet ist, das Empfangene auch dem Neugläubiger auszufolgen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 687/77
    Entscheidungstext OGH 30.05.1978 5 Ob 687/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0032834

Dokumentnummer

JJR_19780530_OGH0002_0050OB00687_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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