Norm
ABGB §152Rechtssatz
Auch die weitere Einkommensentwicklung ist mit in die Beurteilung der Verpflichtungsfähigkeit einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048102Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2020