Rechtssatz
Die Frage, ob und welche Zusätze zu einem Firmenwortlaut zulässig sind, die auch in Ansehung der Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 18 Abs 2 HGB zu beurteilen ist, ist in der genannten Bestimmung nicht näher geregelt.Die Frage, ob und welche Zusätze zu einem Firmenwortlaut zulässig sind, die auch in Ansehung der Firma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Paragraph 18, Absatz 2, HGB zu beurteilen ist, ist in der genannten Bestimmung nicht näher geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0087519Dokumentnummer
JJR_19780601_OGH0002_0060OB00006_7800000_001