RS OGH 1978/6/1 7Ob587/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §1220

Rechtssatz

Das Unterlassen einer Berufsausbildung führt nicht zum Verlust des Anspruches auf Bestellung eines Heiratsgutes, doch ist bei dessen Bemessung eine frühe Befreiung von der Unterhaltspflicht durch Eintritt in das Berufsleben zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 587/78
    Entscheidungstext OGH 01.06.1978 7 Ob 587/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022667

Dokumentnummer

JJR_19780601_OGH0002_0070OB00587_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten