RS OGH 1989/11/29 7Ob602/78, 6Ob624/82, 1Ob531/83 (1Ob532/83, 1Ob533/83), 6Ob671/83, 6Ob755/83 (6Ob7

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Veröffentlicht am 15.06.1978
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Rechtssatz

Welche Umstände im einzelnen ausreichen, eine zur Absonderung des Nachlasses berechtigende Besorgnis der Gefährdung des Noterben zu begründen, kann dem § 812 ABGB nicht entnommen werden (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).Welche Umstände im einzelnen ausreichen, eine zur Absonderung des Nachlasses berechtigende Besorgnis der Gefährdung des Noterben zu begründen, kann dem Paragraph 812, ABGB nicht entnommen werden (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0099302

Dokumentnummer

JJR_19780615_OGH0002_0070OB00602_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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