Norm
ABGB §812 DRechtssatz
Welche Umstände im einzelnen ausreichen, eine zur Absonderung des Nachlasses berechtigende Besorgnis der Gefährdung des Noterben zu begründen, kann dem § 812 ABGB nicht entnommen werden (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).Welche Umstände im einzelnen ausreichen, eine zur Absonderung des Nachlasses berechtigende Besorgnis der Gefährdung des Noterben zu begründen, kann dem Paragraph 812, ABGB nicht entnommen werden (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0099302Dokumentnummer
JJR_19780615_OGH0002_0070OB00602_7800000_001