RS OGH 1978/6/20 3Ob584/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §442
ABGB §1295 Ia2

Rechtssatz

Zur Geltendmachung des obligatorischen Anspruches auf Schadenersatz ist nur der Geschädigte berechtigt und bleibt es auch bei Verkauf der beschädigten Sache, sofern er diesen Anspruch nicht gesondert auf den Erwerber überträgt, weil sich der durch § 442 ABGB normierte mit dem Eigentumserwerb verbundene Rechtserwerb nur auf die dinglichen Rechte erstreckt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 584/78
    Entscheidungstext OGH 20.06.1978 3 Ob 584/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0011265

Dokumentnummer

JJR_19780620_OGH0002_0030OB00584_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten