Norm
ABGB §287Rechtssatz
Unter Anliegerechte versteht man das Recht auf jene Nutzungen welche die an Sie angrenzenden Grundeigentümer von der Straße und dem darüber befindlichen Luftraum ziehen, wozu auch das Frontrecht gehört. Dieses umfasst die Befugnis, an die Baulinie Ausgänge und vor ihr Anschlüsse an die in den Verkehrsflächen liegenden Leitungen herzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0009804Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.10.2013