Norm
ABGB §833 D3Rechtssatz
Das Benützungsregelungsverfahren wird durch die das Verhältnis zwischen den Miteigentümern als Vermietern einerseits und den Mietern andererseits betreffenden Bestimmungen des Mietengesetzes über die Verwendung des Mietzinses und deren allfällige Rückwirkungen auf das Verhältnis der Miteigentümer als Vermieter untereinander nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013653Dokumentnummer
JJR_19780622_OGH0002_0060OB00646_7800000_003