RS OGH 2023/8/29 7Ob600/78; 7Ob519/82; 5Ob603/82; 10Ob85/07h; 6Ob70/14h; 5Ob220/14k; 2Ob229/14m; 3Ob

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Veröffentlicht am 22.06.1978
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Rechtssatz

Für die Negatorienklage genügt die objektive Rechtswidrigkeit. Verschulden des Störens ist ebensowenig erforderlich wie eine Störungsabsicht oder die Absicht der Rechtsanmaßung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012169

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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