RS OGH 2019/7/4 Ds4/78, Ds3/00, Ds15/05, Ds1/06, 2Ds4/19i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1978
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Norm

RDG §57 Abs3

Rechtssatz

Es ist für die Erfüllung des Tatbestandes eine Pflichtverletzung nicht erforderlich, dass ein Verlust an Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen oder an Achtung vor dem Richterstand tatsächlich eingetreten ist. Es genügt vielmehr die Gefahr des Eintritts eines solchen Verlustes.

Entscheidungstexte

  • Ds 4/78
    Entscheidungstext OGH 26.06.1978 Ds 4/78
  • Ds 3/00
    Entscheidungstext OGH 09.06.2000 Ds 3/00
    Beisatz: Hier: Richter mit langjährig intensivem Kontakt zum Rotlichtmilieu. (T1)
  • Ds 15/05
    Entscheidungstext OGH 28.02.2006 Ds 15/05
  • Ds 1/06
    Entscheidungstext OGH 19.06.2006 Ds 1/06
    Vgl auch; Beisatz: Zynische, derbe und abwertende Ausdrucksweisen gegenüber Angeklagten und Zeugen in der Hauptverhandlung sind als grob ungehörig zu beurteilen und geeignet, der Achtung vor dem Richterstand erheblichen Schaden zuzufügen. (T2)
  • RS0072555">2 Ds 4/19i
    Entscheidungstext OGH 04.07.2019 2 Ds 4/19i
    Beisatz: Wenn ein Richter in einem sozialen Medium unter einem von ihm mit dem Anfangsbuchstaben seines Vornamens und seinem Familiennamen geführten Account Veröffentlichungen mit Bezugnahme auf ein anhängiges Strafverfahren und die (im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende) Person des darin Beschuldigten vornimmt, ist die Gefahr evident, dass diese ihm als Richter zugeschrieben werden können, auch wenn für den Rezipienten die Möglichkeit der Urheberschaft eines anderen Autors offen bleibt. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0072555

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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