Norm
RDG §57 Abs3Rechtssatz
Es ist für die Erfüllung des Tatbestandes eine Pflichtverletzung nicht erforderlich, dass ein Verlust an Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen oder an Achtung vor dem Richterstand tatsächlich eingetreten ist. Es genügt vielmehr die Gefahr des Eintritts eines solchen Verlustes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0072555Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019