RS OGH 1978/6/27 5Ob597/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1978
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Norm

ABGB §830 B1
ABGB §843 C

Rechtssatz

Durch den Hinweis auf eine bestimmte, für einen Teilhaber möglicherweise günstigere Verwertungsart kann, insbesondere, wenn ein diesbezüglicher Versuch bereits fehlschlug, das grundsätzlich jedem Teilhaber zustehende gesetzliche Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, nicht beeinträchtigt werden ( hier: Veräußerung im Weg gerichtlicher Feilbietung ).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 597/78
    Entscheidungstext OGH 27.06.1978 5 Ob 597/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013265

Dokumentnummer

JJR_19780627_OGH0002_0050OB00597_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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