Norm
StVO §11 Abs2Rechtssatz
Die Frage der Zeichengebung stellt gemäß § 11 Abs 2 StVO nur eine zusätzliche Verpflichtung für den Lenker, der die Fahrtrichtungsänderung oder den Fahrstreifenwechsel vornehmen will, dar.Die Frage der Zeichengebung stellt gemäß Paragraph 11, Absatz 2, StVO nur eine zusätzliche Verpflichtung für den Lenker, der die Fahrtrichtungsänderung oder den Fahrstreifenwechsel vornehmen will, dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0073802Dokumentnummer
JJR_19780628_OGH0002_0080OB00103_7800000_001