Rechtssatz
Fällt der vom geschädigten Dritten geltend gemachte Anspruch nicht unter das versicherte Risiko (zB wegen Vorliegens einer Risikobeschränkung), so kann sich dieser nicht auf die Bestimmung des § 158c VersVG stützten (hier: Risikoausschluss nach Art 4 lit e AKHB).Fällt der vom geschädigten Dritten geltend gemachte Anspruch nicht unter das versicherte Risiko (zB wegen Vorliegens einer Risikobeschränkung), so kann sich dieser nicht auf die Bestimmung des Paragraph 158 c, VersVG stützten (hier: Risikoausschluss nach Artikel 4, Litera e, AKHB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080651Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018