Norm
WEG 1975 §13 Abs2 Z1Rechtssatz
Die Bestimmung des § 13 Abs 2 Z 1 WEG 1975 zählt demonstrativ Kriterien auf, die eine Änderung unzulässig machen, gleichgültig, welche Teile der Liegenschaft davon nachteilig betroffen werden.Die Bestimmung des Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer eins, WEG 1975 zählt demonstrativ Kriterien auf, die eine Änderung unzulässig machen, gleichgültig, welche Teile der Liegenschaft davon nachteilig betroffen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0083297Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008