Norm
StVO §17 Abs1Rechtssatz
Die Bestimmung des § 17 Abs 1 StVO ist auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn sich ein Fahrzeug an einer auf der Fahrbahn befindlichen, dem Fahrzeug am Straßenrand entgegenkommenden Person vorbeibewegt.Die Bestimmung des Paragraph 17, Absatz eins, StVO ist auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn sich ein Fahrzeug an einer auf der Fahrbahn befindlichen, dem Fahrzeug am Straßenrand entgegenkommenden Person vorbeibewegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0074108Dokumentnummer
JJR_19780706_OGH0002_0020OB00110_7800000_001