Norm
ABGB §550Rechtssatz
Eine Liegenschaft kann auch unter der Bedingung des späteren Erwerbs durch Einantwortung verkauft werden. Ein derartiges Rechtsgeschäft ist auch einer Sicherung durch einstweilige Verfügung zugänglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005051Dokumentnummer
JJR_19780707_OGH0002_0010OB00655_7800000_001