Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Zur Vermeidung einer unnötigen seelischen Gefährdung des Kindes sind vorerst alle übrigen Erkenntnisquellen für eine verläßliche Entscheidung auszuschöpfen, bevor mit der Einweisung eines Kindes in die heilpädagogische Abteilung eines Krankenhauses vorgegangen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048016Dokumentnummer
JJR_19780713_OGH0002_0060OB00669_7800000_002