RS OGH 1978/7/13 6Ob669/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §148 A

Rechtssatz

Zur Vermeidung einer unnötigen seelischen Gefährdung des Kindes sind vorerst alle übrigen Erkenntnisquellen für eine verläßliche Entscheidung auszuschöpfen, bevor mit der Einweisung eines Kindes in die heilpädagogische Abteilung eines Krankenhauses vorgegangen wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 669/78
    Entscheidungstext OGH 13.07.1978 6 Ob 669/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048016

Dokumentnummer

JJR_19780713_OGH0002_0060OB00669_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten