Norm
ABGB §1118 B1Rechtssatz
Wird der rückständige Bestandzins innerhalb angemessener Frist (hier: einige Tage) bezahlt, wird damit der Vertragsauflösungserklärung des Bestandgebers die rechtliche Grundlage entzogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020943Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009