Norm
FinStrG §13Rechtssatz
Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs 2 lit a (Abs 3 lit d) ist bereits mit der Geltendmachung unrichtiger Vorsteuerabzüge bewirkt und damit die Abgabenhinterziehung vollendet.Eine Abgabenverkürzung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, (Absatz 3, Litera d,) ist bereits mit der Geltendmachung unrichtiger Vorsteuerabzüge bewirkt und damit die Abgabenhinterziehung vollendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0087157Im RIS seit
01.08.1978Zuletzt aktualisiert am
17.04.2026