RS OGH 1978/8/22 9Os119/78

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Veröffentlicht am 22.08.1978
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Rechtssatz

Eine rechtskräftige Anklageschrift kann nicht als Strafantrag vor dem Einzelrichter aufrecht erhalten werden; eine solche Erklärung bindet das Gericht - welches weiterhin das Verfahren vor dem Schöffengericht zu beenden hat - nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0098072

Dokumentnummer

JJR_19780822_OGH0002_0090OS00119_7800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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