Norm
DO.A §37Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, in welche Gehaltsgruppe und Dienstklasse ein Angestellter des Sozialversicherungsträgers einzureihen ist, muß auch berücksichtigt werden, daß die Einreihungsbestimmungen ein leistungsbezogenes Gehaltsschema für die Bediensteten des Sozialversicherungträgers sein sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0054854Dokumentnummer
JJR_19780905_OGH0002_0040OB00067_7800000_007