Norm
VBG §32 Abs2 litgRechtssatz
Durch die Kündigungsmöglichkeit nach § 32 Abs 2 lit g VBG soll lediglich verhindert werden, dass überflüssig gewordene Dienstnehmer weiter im Dienst belassen werden müssen.Durch die Kündigungsmöglichkeit nach Paragraph 32, Absatz 2, Litera g, VBG soll lediglich verhindert werden, dass überflüssig gewordene Dienstnehmer weiter im Dienst belassen werden müssen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitnehmer, ArbeitsvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0082463Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2018