RS OGH 1978/9/7 7Ob646/78

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Veröffentlicht am 07.09.1978
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Norm

ABGB §572

Rechtssatz

Unter Irrtum im Motiv ist eine objektiv falsche Vorstellung des Erblassers zu verstehen, die sich aber nicht auf den Inhalt der Willenserklärung bezieht, sondern auf einen Umstand, der außerhalb derselben gelegen ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 646/78
    Entscheidungstext OGH 07.09.1978 7 Ob 646/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012435

Dokumentnummer

JJR_19780907_OGH0002_0070OB00646_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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