Norm
ABGB §271Rechtssatz
Bestellung eines Kollisionskurators nicht nur, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes zugleich dessen Prozeßgegner ist, sondern auch dann, wenn zwar Prozeßgegner des Kindes der Elternteil (bzw eine als Elternteil geltende Person) ist, dem die gesetzliche Vertretung nicht zukommt, aber dennoch zwischen dem minderjährigen Kind und seinem gesetzlichen Vertreter in bezug auf diesen Rechtsstreit eine Interessenkollision nicht auszuschließen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049062Dokumentnummer
JJR_19780907_OGH0002_0060OB00707_7800000_002