Rechtssatz
Bei der Sicherungsabtretung erhält der Gläubiger nach außen die uneingeschränkte Stellung eines Forderungsinhabers, jedoch ist er im Verhältnis zu seinem Schuldner gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0032597Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.05.2015