RS OGH 2026/1/27 7Ob643/78; 7Ob521/80; 2Ob8/84; 8Ob38/95; 9ObA39/25p

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Veröffentlicht am 07.09.1978
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Rechtssatz

Von einer die Verjährung unterbrechenden Einklagung kann nur dann die Rede sein, wenn sich aus dem Klagebegehren eindeutig ergibt, welchen Zuspruch der Kläger verlangt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0034569

Im RIS seit

07.09.1978

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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