RS OGH 1978/9/7 7Ob43/78 (7Ob44/78, 7Ob45/78)

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Veröffentlicht am 07.09.1978
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Norm

ABGB §914 IIId
ABGB §1098

Rechtssatz

Ohne den Beweis einer gegenteiligen Vereinbarung muß davon ausgegangen werden, daß Mietverträgen über einen PKW auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der Wille der Parteien zugrunde gelegt wurde, den PKW nur auf eine dem Gesetz entsprechende Art zu verwenden. Auch ohne ausdrückliche diesbezügliche Abrede gilt daher das Verbot der Überlassung des vermieteten PKW an Alkoholisierte oder an Personen ohne gültige Lenkerberechtigung als vereinbart.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 43/78
    Entscheidungstext OGH 07.09.1978 7 Ob 43/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017885

Dokumentnummer

JJR_19780907_OGH0002_0070OB00043_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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