Norm
EO §151Rechtssatz
Die Grundfläche, auf welcher ein Haus steht, einschließlich der an das Haus unmittelbar angrenzenden und ihm dienenden Fläche kann nicht als gesondertes "Grundstück" iSd § 151 Abs 1 EO angesehen werden.Die Grundfläche, auf welcher ein Haus steht, einschließlich der an das Haus unmittelbar angrenzenden und ihm dienenden Fläche kann nicht als gesondertes "Grundstück" iSd Paragraph 151, Absatz eins, EO angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0003089Dokumentnummer
JJR_19780912_OGH0002_0030OB00133_7800000_001