RS OGH 1978/9/12 3Ob128/78

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Veröffentlicht am 12.09.1978
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Norm

AO §28 Abs2

Rechtssatz

Eine bindende Erklärung des BMJ nach § 28 Abs 2 AO ist nur einzuholen, wenn ein besonderer Grund für die Annahme vorliegt, daß die für die Gleichbehandlung ausländischer Gläubiger erforderliche Beobachtung der Gegenseitigkeit nicht gewährleistet ist, denn die Vermutung spricht für diese.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 128/78
    Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 128/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0051774

Dokumentnummer

JJR_19780912_OGH0002_0030OB00128_7800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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