RS OGH 2012/1/25 11Os92/78, 11Os169/79, 15Os161/11g

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Veröffentlicht am 12.09.1978
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Rechtssatz

§ 130 zweiter Satz StGB verlangt, daß der Täter bereits eine nach §§ 128 oder 129 StGB qualifizierte Tat begangen hat und seine Absicht auf Wiederholung solcher Taten gerichtet war.Paragraph 130, zweiter Satz StGB verlangt, daß der Täter bereits eine nach Paragraphen 128, oder 129 StGB qualifizierte Tat begangen hat und seine Absicht auf Wiederholung solcher Taten gerichtet war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092600

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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