RS OGH 1978/9/13 1Ob702/78

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Veröffentlicht am 13.09.1978
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Norm

ABGB §1438 D
ABGB §1440 A

Rechtssatz

Die Verpflichtungserklärung, eine bereits eingeklagte Schuld in Monatsraten abzuzahlen und ein Versäumungsurteil erfließen zu lassen, ist als Verpflichtung anzusehen, gegen die Klagsforderung kein Gegenforderung geltend zu machen; sie ist ein wirksamer Kompensationsverzicht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 702/78
    Entscheidungstext OGH 13.09.1978 1 Ob 702/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0033922

Dokumentnummer

JJR_19780913_OGH0002_0010OB00702_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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