Norm
LMG 1975 §33 Abs3Rechtssatz
Trotz der im § 84 Abs 1 StPO statuierten Anzeigepflicht kann aus einer zollamtlichen Prüfung, die zu keiner Beanstandung führte, nicht (zwingend) abgeleitet werden, daß das Importgut auch von der Strafbehörde als unbedenklich (hier: im Sinne des § 1 PornG) beurteilt wird.Trotz der im Paragraph 84, Absatz eins, StPO statuierten Anzeigepflicht kann aus einer zollamtlichen Prüfung, die zu keiner Beanstandung führte, nicht (zwingend) abgeleitet werden, daß das Importgut auch von der Strafbehörde als unbedenklich (hier: im Sinne des Paragraph eins, PornG) beurteilt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066506Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008