RS OGH 1984/4/11 12Os111/78, 11Os205/83

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Veröffentlicht am 14.09.1978
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Norm

LMG 1975 §33 Abs3
PornG §1 A
StGB §9 Abs2
StPO §84 Abs1 A

Rechtssatz

Trotz der im § 84 Abs 1 StPO statuierten Anzeigepflicht kann aus einer zollamtlichen Prüfung, die zu keiner Beanstandung führte, nicht (zwingend) abgeleitet werden, daß das Importgut auch von der Strafbehörde als unbedenklich (hier: im Sinne des § 1 PornG) beurteilt wird.Trotz der im Paragraph 84, Absatz eins, StPO statuierten Anzeigepflicht kann aus einer zollamtlichen Prüfung, die zu keiner Beanstandung führte, nicht (zwingend) abgeleitet werden, daß das Importgut auch von der Strafbehörde als unbedenklich (hier: im Sinne des Paragraph eins, PornG) beurteilt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066506

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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