RS OGH 1978/9/14 12Os116/78, 14Os1/21k, 14Os23/21w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1978
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Norm

StGB §297

Rechtssatz

Die Verdächtigung muß sich auf eine mit gerichtlicher Strafe bedrohenden Handlung beziehen.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 116/78
    Entscheidungstext OGH 14.09.1978 12 Os 116/78
  • 14 Os 1/21k
    Entscheidungstext OGH 23.03.2021 14 Os 1/21k
    Vgl; Beisatz: Strafbarkeit nach § 297 Abs 1 StGB setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass sich die (wissentlich falsche) Verdächtigung auf die Begehung einer von Amts wegen zu verfolgenden, mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung oder auf die Verletzung von Amts? oder Standespflichten bezieht, demnach ein Offizialdelikt oder ein Disziplinarvergehen zum Gegenstand hat. Ist dies nach dem Urteilssachverhalt nicht der Fall, bleiben getroffene Konstatierungen zur subjektiven Tatseite ohne Sachverhaltsbezug, womit auch Versuchsstrafbarkeit nicht in Frage kommt. (T1)
  • 14 Os 23/21w
    Entscheidungstext OGH 29.06.2021 14 Os 23/21w
    Vgl; Beis wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096618

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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