RS OGH 2025/1/22 11Os108/78; 12Os132/80; 15Os147/24t (15Os148/24i)

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Veröffentlicht am 19.09.1978
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Rechtssatz

Ob eine Verleumdung vorliegt, ist nach dem Wortlaut und Sinn der betreffenden Äußerung im Zusammenhang mit dem sonstigen Aussageinhalt und Anzeigeninhalt und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096720

Im RIS seit

19.09.1978

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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