RS OGH 1978/9/19 11Os108/78, 12Os132/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1978
beobachten
merken

Norm

StGB §297

Rechtssatz

Ob eine Verleumdung vorliegt, ist nach dem Wortlaut und Sinn der betreffenden Äußerung im Zusammenhang mit dem sonstigen Aussageinhalt und Anzeigeninhalt und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096720

Dokumentnummer

JJR_19780919_OGH0002_0110OS00108_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten