Beisatz: Diebsbande ist daher eine Verbindung, die von mindestens drei Personen mit dem Vorsatz eingegangen wurde, daß von einem oder mehreren ihrer Mitglieder fortgesetzt im voraus entweder gar nicht oder nur der Art nach bestimmte Diebstähle ausgeführt werden. (T1)
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Verbinden heißt, daß sich die Täter zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, die auf die Erreichung des verpönten Zweckes ausgerichtet ist. (T2)