RS OGH 1978/9/22 12Os121/78, 12Os79/09y, 15Os126/20y

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Veröffentlicht am 22.09.1978
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Norm

StGB §126 Abs1 Z5

Rechtssatz

Der Vorsatz des Täters muss sich auch darauf erstrecken, durch die Beschädigung der in Z 5 des § 126 Abs 1 StGB genannten Sachen deren Betriebssicherheit zu beeinträchtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0093502

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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