RS OGH 1990/6/12 4Ob356/78 (4Ob357/78), 3Ob116/89, 4Ob114/90

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Veröffentlicht am 26.09.1978
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Rechtssatz

Wenn nach der Art der Problemstellung weder ein zielbewußtes Handeln der Einsender erforderlich ist, noch es Kriterien für die Bewertung der eingesendeten Lösung geben kann, ist trotz Einschaltung einer Jury der Gewinn weitergehend vom Zufall abhängig, sodaß ein Verstoß gegen § 28 UWG vorliegt (Kleine Zeitung - Preisausschreiben: "Gestaltung der persönlichen Kleinen Traumstadt").Wenn nach der Art der Problemstellung weder ein zielbewußtes Handeln der Einsender erforderlich ist, noch es Kriterien für die Bewertung der eingesendeten Lösung geben kann, ist trotz Einschaltung einer Jury der Gewinn weitergehend vom Zufall abhängig, sodaß ein Verstoß gegen Paragraph 28, UWG vorliegt (Kleine Zeitung - Preisausschreiben: "Gestaltung der persönlichen Kleinen Traumstadt").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079700

Dokumentnummer

JJR_19780926_OGH0002_0040OB00356_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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