RS OGH 1978/9/27 8Ob145/78, 8Ob70/79, 8Ob306/81, 13Os67/89

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Veröffentlicht am 27.09.1978
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Norm

StVO §11 Abs1
StVO §12 Abs1 1

Rechtssatz

Ein weiterer Rückblick unmittelbar vor dem Linkseinbiegen erfüllt nur dann seine Funktion, wenn er so rechtzeitig erfolgt, daß der Kraftfahrer, der links einzubiegen beabsichtigt, von diesem Vorhaben noch Abstand nehmen kann und bereit ist, sein Fahrverhalten auf die durch diesen Rückblick wahrgenommene Verkehrslage einzurichten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0073700

Dokumentnummer

JJR_19780927_OGH0002_0080OB00145_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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