RS OGH 1978/9/29 13Os108/78

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Veröffentlicht am 29.09.1978
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Norm

StPO §330 Abs2
StPO §345 Abs1 Z9

Rechtssatz

Einschränkende Zusätze zur bejahten Hauptfrage, die nicht mehr erkennen lassen, ob die Mehrheit der Geschwornen die Schuldfrage ohne die in Rede stehende Beschränkung - die einer ausreichenden Individualisierung der Tat entgegensteht - bejaht hat oder nicht, machen den Wahrspruch undeutlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100789

Dokumentnummer

JJR_19780929_OGH0002_0130OS00108_7800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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