Norm
EO §389 IIIARechtssatz
Keine Zurückverweisung einer Sache an die erste Instanz zur Aufforderung der Beibringung weiterer Bescheinigungsmittel oder zur Ergänzung einer als Bescheinigungsmittel angebotenen und durchgeführten Parteienvernehmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005436Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013