Norm
ABGB §877Rechtssatz
Wird durch die Vertragsaufhebung ex tunc das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt , kann ein Aufwandrückersatzanspruch nicht auf Vertragsverletzung gestützt werden , sodaß auch keine vertragliche Schadenersatzansprüche mehr möglich sind ( SZ 26/265 ). Die Aufwendungen treffen daher den Eigentümer der Sache .
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016349Dokumentnummer
JJR_19781011_OGH0002_0010OB00686_7800000_003