RS OGH 2015/7/2 7Ob38/78, 7Ob18/79, 7Ob98/15k

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Veröffentlicht am 12.10.1978
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Rechtssatz

Unerheblich sind vor allem jene Gefahrerhöhungen, die nur schwache Anhaltspunkte bieten oder kurzfristig wirken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0080219

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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