RS OGH 1978/10/17 9Os209/77

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Veröffentlicht am 17.10.1978
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Rechtssatz

Auch ein bereits Hilfloser (Säugling, Querschnittgelähmter, Schwerverletzter) kann ausgesetzt werden (dadurch, daß er aus einer relativ gesicherten Lage in eine für ihn gefährdete verbracht wird).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092307

Dokumentnummer

JJR_19781017_OGH0002_0090OS00209_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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