RS OGH 2020/7/10 9Os209/77, 15Os52/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1978
beobachten
merken

Rechtssatz

§ 82 StGB ist ein Erfolgsdelikt, das mit Eintritt der konkreten Lebensgefahr (die durch das Imstichlassen entweder erst geschaffen oder vergrößert wurde) vollendet ist.Paragraph 82, StGB ist ein Erfolgsdelikt, das mit Eintritt der konkreten Lebensgefahr (die durch das Imstichlassen entweder erst geschaffen oder vergrößert wurde) vollendet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092309

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten