RS OGH 1978/10/19 2Ob550/78

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Veröffentlicht am 19.10.1978
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Norm

ABGB §1358
JN §1 BIa

Rechtssatz

Ein öffentlich - rechtlicher Anspruch kann auch durch eine Legalzession nach § 1358 ABGB in seinem Wesen nicht geändert, mithin nicht zu einem privatrechtlichen Anspruch umgewandelt werden, weshalb der Geltendmachung eines derartigen öffentlich - rechtlichen Anspruches die von amtswegen wahrzunehmende Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegenstünde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0032420

Dokumentnummer

JJR_19781019_OGH0002_0020OB00550_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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