RS OGH 2016/8/24 7Ob698/78, 7Ob546/81, 8Ob528/85, 7Ob618/87, 4Ob99/97f, 3Ob107/16f

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Veröffentlicht am 19.10.1978
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Norm

KO §30

Rechtssatz

Für die Begünstigungsabsicht wesentlich ist allein das Abstellen auf eine - wenngleich nur vorübergehende - Beeinträchtigung der par conditio der Gläubiger.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0064394

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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